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Kinder in der Privaten Haftpflichtversicherung

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Haftung für Kinder
Die Aufsichtspflicht der Eltern werden von den Gerichten oft, damit Geschädigten entstandene Schäden zu ersetzen sind, recht weit ausgelegt.

Ein Beispiel: Während einer Schneeballschlacht wird ein neunjähriger Junge von seinem Freund am Auge getroffen und verletzt. Die Eltern des Schädigers haften für Krankenhauskosten, Schmerzensgeld und bei bleibenden Schaden sogar für Rentenzahlungen.


Bis wann sind Kinder in der PHV der Eltern mitversichert?
In der Regel gilt: Die Mitversicherung in der elterlichen Privathaftpflichtversicherung endet, wenn Kinder heiraten, ansonsten mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Befindet sich das ledige Kind zu diesem Zeitpunkt aber noch in der Schul- oder sich unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung, genießt es vom Alter unbeinträchtigt, auch weiterhin Versicherungsschutz. Der Versicherrungsschutz endet mit Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums.

Da jedoch der Aufnahme eines Studiums heute häufig eine Ausbildung vorausgeht, werden bei neu abgeschlossenen Verträgen oft beide Ausbildungsabschnitte mitversichert. Das gilt auch, wenn einem abgeschlossenen Studium eine Berufsausbildung oder ein weiteres Studium folgt. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen Ausbildungsgängen ist nicht notwendig.*

Für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der Versicherungsschutz regelmäßig mit dem 1. Staatsexamen. Sollte das Kind vor, nach oder während der Berufsausbildung den Grundwehrdienst oder den Zivildienst ableisten, bleibt der Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht der Eltern weiter bestehen. Dieses gilt auch während der üblichen Wartezeit zwischen einzelnen Ausbildungsabschnitten (beispielsweise Suche nach einer Ausbildungsstelle oder Warten auf einen Studienplatz).*

*Die einzelnen Vertragsbedingungen können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen.

 

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