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Wichtige Hinweise für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

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Nicht warten, handeln!
Nahezu jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen der Altersrente aufgeben. Beantragen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, solange Sie gesund sind. Wann und ob jemand verunfallt oder erkrankt, ist nicht vorhersehbar.

Wir empfehlen in jedem Fall vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die individuelle Beratung. Auf Wunsch senden wir Ihnen als unverbindliche Vorabinformation gerne individuelle Angebote per E-Mail zu.

Nachfolgend einige Hinweise zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung:

Verzicht auf Verweisung
Im Wesentlich gibt es unter den verschiedenen Anbietern drei unterschiedliche Handhabungen bezüglich einer Verweisung im Versicherungsfall:

Die abstrakte Verweisung
Die konkrete Verweisung
Der Verzicht auf Verweisung

Bei der Wahl Ihres Anbieters sollten Sie darauf achten, dass die Verweisung ausgeschlossen wird.

Anzeigefristen
Achten Sie bei der Beantragung Ihres Versicherungsschutzes darauf, dass Sie keiner Anzeigepflicht unterliegen. Nachfolgendes Beispiel verdeutlicht weshalb:
Herr Lehmann ist Taxifahrer und nach einem Bandscheibenvorfall und kurzzeitiger Behandlung im Krankenhaus arbeitsunfähig. Er rechnet zunächst damit, bald wieder arbeiten zu können. Nachdem jedoch selbst nach mehreren Monaten keine Besserung eintritt, beantragt er bei seinem Sozialversicherungsträger Rente. Er beantragt die Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach Eingang der Unterlagen beim Versicherer wird der Anspruch zunächst geprüft und anschließend rückwirkend mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, anerkennt.
Hätte Herr Lehmann einen Tarif mit Anzeigepflicht abgeschlossen, so hätte er erst ab dem Zeitpunkt der Meldung beim Versicherung die Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bezogen.

Beginn der Leistungspflicht
Achten Sie bei der Tarifwahl darauf, ob die Leistung, nachdem die Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate ununterbrochen bestand, ab Beginn der Berufunfähigkeit und nicht erst ab dem siebten Monat geleistet wird.

Befolgung ärztlicher Anordnungen
Achten Sie bei der Wahl des Tarifes darauf, dass der Leistungsanspruch unabhängig von der Befolgung ärztlicher Anordnungen erfolgt.

Wechsel in gefahrenerhöhenden Beruf
Achten Sie weiterhin darauf, dass der von Ihnen gewählte Tarif auch bei einem späteren Wechsel in gefahrenerhöhende Berufe leistet.

Gutachtenerstellung
Sie sollten ebenfalls Wert darauf legen, dass die vom Versicherer benötigten Gutachten bedingungsgemäß von neutralen und unabhängigen Fachärzten erstellt werden.

Leistungsausschlüsse
Einige Verträge beinhalten Leistungsausschlüsse.
Zum Beispiel:
Leistungsausschluss bei Luftfahrten
Leistungsausschluss bei Kfz- Veranstaltungen
Leistungsausschluss bei berufsmäßigem Strahlenrisiko oder Bestrahlung zu Heilzwecken
Achten Sie bei Vertragsabschluß darauf, dass der Versicherer auf Ausschlüsse dieser Art verzichtet.

Antragsfragen
Beantworten Sie die im Antrag gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Anderen Falls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

 

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